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   OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14 (https://dejure.org/2015,5531)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.03.2015 - 4 LB 4/14 (https://dejure.org/2015,5531)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. März 2015 - 4 LB 4/14 (https://dejure.org/2015,5531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger endgültiger Herstellung; Heranziehung zu den Kosten des Ausbaus einer Teilstrecke; Maßstab zur Bestimmung einer Einrichtung im Sinne des § 8 KAG (juris: KAG SH 2005)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Vorliegens einer einheitlichen Erschließungsanlage im Rahmen der Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 8
    Prüfung des Vorliegens einer einheitlichen Erschließungsanlage im Rahmen der Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einrichtung durch Kreuzungsbereiche unterteilt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, NVwZ-RR 2010, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges nach Abschluss der Straßenausbaumaßnahme abzustellen, das ihn augenfällig als selbständiges Element des Straßennetzes erscheinen lässt (s. z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

    Eine durch den Teilstreckenausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt steht der Annahme einer einheitlichen Einrichtung nicht entgegen, wenn insgesamt ein einheitlicher Ausstattungsstandart vorhanden ist und Zäsuren nicht eindeutig lokalisiert werden können (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14
    Die historische Entwicklung der erstmaligen Herstellung ist insoweit ohne rechtlichen Belang (OVG Schleswig, Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 118/02 -, SchlHA 2004, 53).

    An Kreuzungen kann eine Einrichtung enden, wenn der Straßenzug nach seinem Erscheinungsbild in die Querstraße einmündet und in der gegenüberliegenden, ebenfalls einmündenden Straße keine Fortsetzung findet (OVG Schleswig, Urt. v. 30.04.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14
    Anders als bei einer Fußgängerzone und im Falle des Umbaus einer Fahrstraße zu einer verkehrsberuhigten Mischfläche (s. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, NVBl. 2001, 18) ändert sich die Funktion des Straßenteilstücks durch den Einbau von Baumnasen nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14
    Wenn die Einrichtung als solche vorteilhaft ausgebaut oder erneuert wird, wachsen regelmäßig allen Grundstücken, die zu dieser Einrichtung in einer räumlich engen Beziehung stehen, Vorteile zu (OVG Schleswig, Urt. v. 13.05.2004 - 2 LB 78/03 - Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 38/04 -, NordÖR 2006, 84).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sind die Vorteilswirkungen einer Straßenbaumaßnahme grundsätzlich nicht auf den eigentlichen (technischen) Bauabschnitt beschränkt, sondern erstrecken sich auf alle an der Einrichtung gelegenen Grundstücke (Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, SchlHA 1998, 141).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Soweit er geltend macht, dass ihm im konkreten Einzelfall kein Vorteil aus dem Ausbau erwachsen sei, setzt er sich nicht damit auseinander, dass, wenn eine Einrichtung als solche vorteilhaft ausgebaut oder erneuert wird, regelmäßig allen Grundstücken, die zu dieser Einrichtung in einer räumlich engen Beziehung stehen, Vorteile zuwachsen (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris, Rn. 51 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

    Trennende Wirkung komme einer Kreuzung regelmäßig nicht zu, wenn sich zwei Straßen, die nach ihrer Funktion im Straßennetz im Wesentlichen gleichartig seien, kreuzten und sich jenseits der Kreuzung nicht veränderten (Verweis auf OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 32 f.).

    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass das Erscheinungsbild den Eindruck des "Einmündens" der Verkehrsanlage im Kreuzungsbereich vermittelt (a. A. OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 2 LB 99/18

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; unterschiedliche Verkehrsfunktionen

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts der Ausbau nur einer Teilstrecke einer Einrichtung zur Heranziehung der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an der Einrichtung außerhalb der Ausbaustrecke gelegen sind, führen kann, da sich die Vorteilswirkung einer Straßenbaumaßnahme grundsätzlich nicht auf den technischen Bauabschnitt beschränkt, sondern sich auf alle an der Einrichtung gelegenen Grundstücke erstreckt (vgl. Urteile vom 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, Rn. 51 und vom 21. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 48, beide juris), ist die Klägerin nicht beitragspflichtig.

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung einer Einrichtung ist wie im Erschließungsbeitragsrecht auch im Straßenausbaubeitragsrecht, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer etwa wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzugs (z. B. die Straßenführung, Straßenbreite und -länge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie auf vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (stRspr des OVG Schleswig, vgl. nur Urteile vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 -, Rn. 22, vom 21. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 52, vom 5. März 2015, a.a.O., Rn. 53, vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 -, Rn. 36, alle juris und für das Erschließungsbeitragsrecht OVG Schleswig, Urteil vom 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17 -, Rn. 48 und BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2020 - 9 C 9.18 -, Rn. 19, beide juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 7/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

    Er endet in einem Wendehammer, von dem eine Zufahrt in Grundstücken von Klägern der Parallelverfahren (4 LB 4/14 u.a.) abzweigt.

    Die Fläche der Zufahrt zu den Grundstücken der Kläger aus den Parallelverfahren (4 LB 4/14 u.a.) ist dagegen nicht mit dem Faktor 1, 3 für zweigeschossige Bebaubarkeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 1. Unterabsatz i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung der Beklagten vom 18. Mai 2001 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung (ABS) zu multiplizieren.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 8/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

    Er endet in einem Wendehammer, von dem eine Zufahrt zu Grundstücken von Klägern der Parallelverfahren (4 LB 4/14 u.a.) abzweigt.

    Die Fläche der Zufahrt zu den Grundstücken der Kläger im Parallelverfahren (4 LB 4/14 u.a.) ist dagegen nicht mit dem Faktor 1, 3 für zweigeschossige Bebaubarkeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 1. Unterabsatz i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung der Beklagten vom 18. Mai 2001 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung (ABS) zu multiplizieren.

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Wenn eine Einrichtung als solche vorteilhaft ausgebaut oder erneuert wird, vermittelt sie regelmäßig allen Grundstücken, die zu dieser Einrichtung in einer räumlich engen Beziehung stehen, Vorteile (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris, Rn. 51 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

    Dies ist indes unzutreffend, da maßgeblicher Zeitpunkt bei der Ermittlung der Aufwandsverteilung das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist (vgl. Urteil des Senats vom 14. November 2016 - 2 LB 4/16 - juris, Rn. 42, so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05. März 2015 - 4 LB 4/14 - juris, Rn. 55).
  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer

    28 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.; OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8; OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

    17 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.; OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8; OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

    Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes, bedarf es auch keiner Abschnittsbildung, weil bereits eine selbstständige Verkehrsanlage vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 - juris Rn. 8/9; SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 - Rn. 27; OVG LSA, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).33 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 , Rn. 28; OVG Schl.- H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.; OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8; OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • VG Schleswig, 26.01.2016 - 9 B 20/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vorauszahlungsbescheide für Straßenausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 19.05.2016 - 9 A 124/15

    Ausbaubeiträge

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